Quellen
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Kirchenbücher (bis 1917)
In Kirchenbüchern halten Geistliche noch heute ihre Amtshandlungen, d. h. Taufen (Geburten), Trauungen (Eheschließungen) und Bestattungen (Tode), fest. Vor allem im genealogischen Kontext sind sie die wertvollsten Quellen, um Angaben zu Personen gewinnen zu können. Im deutschsprachigen Raum können Sie (regional) bis ins 16. Jahrhundert zurückreichen.
Mit Gründung des evangelisch-lutherischen Generalkonsistoriums in St. Petersburg Ende 1832 wurde die Kirchenbuchführung der lutherischen Gemeinden des Russischen Reiches erstmals einheitlich geregelt. Fortan mussten die Pastoren der Kirchspiele jährlich Zweitschriften ihrer Kirchenbücher (Geburtenregister, zusammengefasste Trauregister und Sterberegister) nach St. Petersburg schicken. Dort wurden sie gesammelt und jahrgangsweise in mehrere große Bände gebunden.
Da die Originalkirchenbücher der lutherischen Gemeinden aus dem Schwarzmeergebiet (mit Ausnahme Bessarabiens) nur in Einzelfällen erhalten geblieben sind, sind die Zweitschriften die wichtigsten Quellen zur Erforschung der evangelischen deutschstämmigen Familien im Gebiet Odessa.
Die Zweitschriften sind nur lückenhaft erhalten geblieben. Aufzeichnungen aus den Jahren 1886 bis 1898 existieren gar nicht, die Zweitschriften ab 1899 liegen nur mit größeren Lücken vor und reichen bis maximal 1917. Seit 1892 wurden die Kirchenbücher in russischer Sprache geführt.
Personenstandsregister
Mit Etablierung der Sowjetmacht wurden auch staatliche Personenstandsregister zur Registrierung von Geburten, Eheschließungen und Toden eingeführt. Die Register wurden bei den örtlichen Gemeindeverwaltungen (Dorfsowjets) geführt.
Die Personenstandsregister des Rajons Krasnye Okny sind während des Zweiten Weltkriegs verlorengegangen. Lediglich Sterberegister aus den Jahren 1935 und 1936 befinden sich im Staatsarchiv Odessa – konnten jedoch bislang nicht zur Auswertung herangezogen werden.
Akten der Einwandererzentralstelle (EWZ) (1944/45)
Nach der Umsiedlung in das Wartheland durchliefen die sogenannten schwarzmeerdeutschen Umsiedler das Schnellverfahren (Schleusung) bei der Einwandererzentralstelle zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) durch Einbürgerung. (Weitere Angaben zum Verfahren)
Im Zuge der Erfassung durch die EWZ sind verschiedene Unterlagen entstanden. Zu den Zeiten, in der die Einwandererzentralstelle bestand, war der Inhalt der Akten immer wieder unterschiedlich. Für den Sommer 1944, der Hochphase der Einbürgerung der Friedenstaler Umsiedler, ist die Aktenlage gut.
Inhalt der Akte:
- Einbürgerungsantrag
Auszufüllen durch das Familienoberhaupt für sich, den Ehepartner und minderjährige Kinder
(Enthält Informationen über bisherige Staatsangehörigkeit, Abstammung, Volkstumsbekenntnis, Konfession, Umfangssprache in der Familie, Schulbesuch, Zugehörigkeit zu Parteien, Vereinen oder Verbänden, Militärverhältnisse, Auszeichnungen, Bestrafungen bzw. Verwicklung in Strafverfahren, Aufenthaltsorte und Angaben zu Verwandten im Deutschen Reich) - Stammblatt
(Enthält Informationen zu allen Personen des Haushaltes: Lebensdaten, Staatsangehörigkeitsverhältnisse, Eltern und Kinder, Aufenthaltsort, Schleusungsdatum etc.) - Feststellung der Deutschstämmigkeit
(Erklärung über die Abstammung mit Angabe der Namen der Eltern und Großeltern sowie deren ethnischer Abstammung (in Prozent), Angabe der bei der Erfassung vorgelegten Dokumente) - Verfügung
(Entscheidung darüber, ob unbeschränkte Einbürgerung erfolgen sollte oder ob bspw. ein Aussetzungsbescheid bis zur Erfassung aller Haushaltsmitglieder erteilt werden sollte) - Abschrift der Einbürgerungsurkunde
(Das Original wurde an die Personen ausgehändigt) - Lebenslauf
(Informationsgehalt unterschiedlich) - Eingezogene Dokumente
(Bspw. Volkstumsausweis, Ausweis des Selbstschutzes, andere vorläufige Bescheinigungen)
Ebenso wurden drei Arten von Karteikarten angelegt:
- G-Karte
(Ergebnisse der medizinischen Untersuchung (enth. u. a. Vorgeschichte, Größe, Gewicht, Befunde etc.), Genogramm, Namen der Eltern und Geschwister und volljähriger Kinder, Passfoto) - E-Karte
() - R-Karte
(Personalien, Angabe zu Kindern und Geschwistern, Körpergröße und Gewicht, erbgesundheitliche Angaben, Passfoto usw.)
Die Akten der EWZ sind größtenteils erhalten geblieben. Sie können beim Bundesarchiv (Standort Berlin-Lichterfelde) eingesehen werden. Hierbei müssen archivrechtliche Bestimmungen beachtet werden (v. a. Schutzfristen).
Teilweise sind Akten (v. a. aber die Stammblätter) nach Kriegsende als sogenannte Trophäendokumente durch die sowjetische Besatzungsmacht beschlagnahmt und den sowjetischen Nachweisbibliotheken zugeführt worden. Im Fall der Oblast Odessa sind die Trophäendokumente an das Staatsarchiv Odessa abgegeben worden und befinden sich im (nicht vollständig bearbeiteten) Bestand F. R-8065, Op. 1.
Ermittlungsakten des NKWD (1930er-Jahre)
Die eigentlichen Ermittlungsakten des NKWD sind die wichtigste Quelle zur Erforschung individueller Schicksale von Opfern der stalinistischen Verfolgungen (Repressionen). Einen generellen Überblick über die Verurteilungen liefern die Protokolle der Trojkas.
Die Akten befanden sich zu Sowjetzeiten in Obhut des KGB und wurden stückweise zurück an ihren Entstehungsort gegeben (viele Akten befanden sich in Moskau oder Kyjiw). Die ukrainische Gesetzgebung ermöglicht eine einfachere Zugänglichkeit der Akten, was zu einer umfangreichen Abgabe von Akten an die örtlichen Staatsarchive führte. Jedoch befinden sich noch weiterhin viele Akten in Obhut des ukrainischen Geheimdienstes (SBU).
Die Akten können verschiedenste Unterlagen beinhalten, darunter: Fragebögen, Befragungsprotokolle, Bescheinigungen des Dorfsowjets, div. Verfügungen (Aufnahme der Ermittlungen, Vorlegung der Anklagepunkte), Urteile usw.
Im Fall der Akten zu Friedenstaler Einwohnern sind Fotos der Verhafteten in den Akten nur sehr selten anzutreffen.
Sondersiedlerakten, 1949-1956
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